AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen der Neue Philharmonie MV GmbH & Co.KG

1. Gegenstand

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch „AGB“) regeln den rechtlichen Rahmen für den Verkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen (Konzerte, Aufführungen, Ausstellungen etc.) der Neue Philharmonie MV GmbH & Co. KG (im Folgenden auch „Veranstalter“) an Privat- und Firmenkunden (im Folgenden auch „Kunden“). Der Verkauf durch den Veranstalter erfolgt durch den Vermittler, die Nordkurier GmbH & Co. KG entweder über die eigene Vorverkaufsstelle (vor Ort oder per Telefon), über die Website des Veranstalters, über beauftragte Vorverkaufskassen oder an der Abendkasse bzw. Tageskasse. Es gilt die zum Zeitpunkt des jeweiligen Verkaufs gültige Fassung der AGB.

2. Vertragspartner, Kundenservice

2.1.Vertragspartner aller Verkäufe, gleich in welcher Form sie erfolgen, ist die Neue Philharmonie MV GmbH & Co. KG in Gründung mit Sitz in 17033 Neubrandenburg, Friedrich-Engels-Ring 29. Die Neue Philharmonie MV GmbH & Co. KG wird vertreten durch ihre Komplementärin, die Neue Philharmonie MV Verwaltungs GmbH in Gründung, diese vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Schulz.

2.2. Dienstleister für den Kundenservice des Veranstalters ist die Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co KG mit seinem Servicepunkt und telefonischem Ticketservice und die ihr angeschlossenen Partner für den Kartenvorverkauf, erreichbar unter:

Servicepunkt

Friedrich-Engels-Ring 29

17033 Neubrandenburg

Telefonischer Ticketservice: 0800-4575033 (Anruf kostenfrei)

3. Vertragsschluss, Kartenerwerb

  1. Angebote und Darstellungen des Veranstalters, die in Prospekten, Anzeigen und/oder einer sonstigen für die Öffentlichkeit bestimmten Weise erfolgen, sind freibleibend.
  2. Die Kartenbestellung des Kunden in der Vorverkaufsstelle (vor Ort oder per Telefon), über die eigene Website des Veranstalters, über beauftragte Vorverkaufskassen oder an der Tages- bzw. Abendkasse ist ein Angebot zum Vertragsabschluss. Der Kunde kann die Karten telefonisch unter der kostenlosen Servicehotline 0800 4575033 bestellen. Die bestellten Karten werden – ausgenommen an der Tages- bzw. Abendkasse – für einen Zeitraum von sieben Tagen reserviert. Der Vertrag über den Erwerb der Karten kommt erst durch Mitteilung der Verfügbarkeit bzw. Reservierung durch den Veranstalter und Zahlung des Kartenpreises durch den Kunden zustande. Falls der Kartenpreis nicht innerhalb der Reservierungsfrist von sieben Tagen ab Bestellung auf dem Konto des Veranstalters eingeht, ist der Veranstalter an das Angebot nicht mehr gebunden mit der Folge, dass die Reservierung verfällt und die Karten wieder dem freien Verkauf zur Verfügung stehen. Der Kunde hat keinen Anspruch mehr auf seine vormals reservierten Karten. Bestellt der Kunde Eintrittskarten erst weniger als sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn, kommt der Vertrag über den Erwerb der Karten zustande, indem der Veranstalter dem Kunden die bestellten Karten übergibt oder dem Kunden mitteilt, dass die bestellten Eintrittskarten für ihn im System gebucht wurden und ihm übersandt oder für ihn an der Tages- bzw. Abendkasse hinterlegt werden.
  3. Der Kunde erwirbt die Eintrittskarten in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Sofern der Kunde Eintrittskarten weiterveräußert, erfolgt dies ebenfalls in eigenem Namen und auf eigene Rechnung; eine Vertretung des Veranstalters ist ausgeschlossen. Der Kunde ist bei einer Weiterveräußerung der Eintrittskarten oder Weitergabe der Eintrittskarten in sonstiger Weise als ursprünglicher Erwerber und Karteninhaber dazu verpflichtet, die AGB des Veranstalters dem nachfolgenden Erwerber als zukünftigen Karteninhaber zur Kenntnis zu geben. Der Veranstalter ist ausschließlich dem rechtmäßigen Inhaber der Eintrittskarte zur Leistung verpflichtet. Jeder rechtmäßige Karteninhaber erkennt die AGB des Veranstalters an und verzichtet auf die Geltendmachung eigener AGB. Zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Eintrittskarten zu überhöhten Preisen und um eine damit verbundene Rufbeeinträchtigung des Veranstalters zu vermeiden, ist die Weiterveräußerung von Eintrittskarten ausschließlich zu privaten Zwecken erlaubt. Eine Weiterveräußerung zu gewerblichen oder kommerziellen Zwecken ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Veranstalters zulässig.
  4. Der Eintritt für Kinder unter vier Jahre als „Schoßkinder“ in Begleitung eines zahlungspflichtigen Elternteils ist frei. Die Begleitung eines Rollstuhlfahrers bekommt den Eintritt ebenfalls frei.
  5. Soweit nicht anders vereinbart, können Zahlungen beim Erwerb der Karten über den eigenen Vorverkauf durch Barzahlung, EC-Karte und Überweisung, beim Erwerb der Karten über beauftragte Vorverkaufskassen durch Barzahlung und EC-Karte und an der Tages- bzw. Abendkasse in bar erfolgen.
  6. Die Eintrittskarten bleiben bis zur endgültigen und vollständigen Bezahlung durch den Kunden Eigentum des Veranstalters. Sollte eine Zahlung rückbelastet werden, ist der Kunde zur unverzüglichen Rücksendung der Eintrittskarten und zur Erstattung der dem Veranstalter durch die Rückbelastung entstandenen Kosten verpflichtet. Sollte ein Weiterverkauf der Karte trotz angemessener Bemühungen des Veranstalters nicht mehr möglich sein, so hat der Kunde den vereinbarten Kaufpreis binnen zehn Tagen nach Aufforderung seitens des Veranstalters zu leisten.
  7. Sofern nicht anders vereinbart, werden Eintrittskarten und sonstige Leistungen dem Kunden nach vollständigem Zahlungseingang auf dessen Gefahr mit der Post per Einwurfeinschreiben zugesandt. Der Veranstalter ist berechtigt, für den Postversand eine angemessene Bearbeitungs- und Versandgebühr zu erheben, die im Voraus zusammen mit dem Kaufpreis zu zahlen ist. Ab acht Tagen vor der Veranstaltung behält sich der Veranstalter vor, die gebuchten Karten an der Tages- bzw. Abendkasse der gebuchten Veranstaltung zu hinterlegen.
  8. Alle angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzlich zum Kartenpreis anfallende Kosten für Versand werden dem Kunden bei der Bestellung der Karten ausdrücklich mitgeteilt.
4. Widerrufsrecht, Rückgabe von Karten, Besetzungs- und Programmänderungen, Absage der Veranstaltung, Freilichtveranstaltungen, Gültigkeit von Karten
  1. Ein Widerrufsrecht besteht beim Verkauf von Eintrittskarten nach § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB nicht.
  2. Ein Anspruch auf Rückgabe von Eintrittskarten und Erstattung des Kaufpreises besteht ausschließlich bei ersatzlosem Ausfall von Veranstaltungen und/oder Verlegung von Veranstaltungen auf einen Ersatztermin. Es besteht kein Anspruch auf Reisekostenerstattung bei ersatzlosem Ausfall von Veranstaltungen und/oder Verlegung von Veranstaltungen auf einen Ersatztermin. Der Karteninhaber hat sich rechtzeitig über eine mögliche Verlegung oder einen möglichen Ausfall der Veranstaltung beim Veranstalter unter der kostenlosen Servicehotline 0800 4575033 oder auf der Website unter https://stadt-land-klassik.de zu informieren.
  3. Änderungen der Besetzung, des Programms oder der Veranstaltungsstätte berechtigen zur Rückgabe von Eintrittskarten und Erstattung des Kaufpreises nur dann, wenn der Veranstalter für die Veranstaltung keinen adäquaten Ersatz stellt, so z. B. wenn die Veranstaltung in eine andere Stadt verlegt wird.
  4. Fällt eine Veranstaltung ersatzlos aus oder wird die Veranstaltung nach dem Erwerb der Eintrittskarte auf einen Ersatztermin verlegt, erstattet der Veranstalter dem Kunden den vollen Kaufpreis gegen Rückgabe der Eintrittskarten zurück. Die Rückgabe hat unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von acht Wochen nach dem ursprünglichen Veranstaltungstermin zu erfolgen.
  5. Wird eine Veranstaltung bis zur planmäßigen Hälfte durchgeführt und danach wegen Unwetters oder sonstiger Gründe, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises.
  6. Sonstige Kosten und sonstige Schäden im Zusammenhang mit der ausgefallenen, verlegten oder abgebrochenen Veranstaltung, die über den Kartenpreis hinausgehen, insbesondere Aufwendungen, die dem Kunden wegen der Teilnahme an der Veranstaltung entstanden sind, werden nicht erstattet.
  7. Sofern eine Freiluftveranstaltung aufgrund der Wetterlage in einen Saal verlegt wird, kann eine Übereinstimmung der Bestuhlungspläne im Hinblick auf die Qualität der einzelnen Plätze nicht gewährleistet werden. Auf den Plätzen der niedrigeren Preiskategorien muss gegebenenfalls mit teilweise erheblichen Sichtbehinderungen gerechnet werden. Rücktritt, Minderung des Kartenpreises und Schadensersatz sind in diesem Zusammenhang ausgeschlossen.
  8. Eine Erstattung des Kaufpreises oder die Aushändigung von Ersatzkarten bei Verlust von Eintrittskarten ist ausgeschlossen.
5. Zutritt zu und Ausschluss von Veranstaltungen

5.1 Der rechtmäßige Karteninhaber ist zum einmaligen Besuch der auf der Karte genannten Veranstaltung am genannten Datum und zur Nutzung des bezeichneten Platzes berechtigt. Beim Verlassen der Veranstaltungsstätte verliert die Karte ihre Gültigkeit.

5.2 Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln sowie Waffen ist untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis vom Veranstaltungsgelände. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwerts der Eintrittskarte) zu verwehren. Den Anweisungen des Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten.

5.3 Der Veranstalter behält sich vor, nicht rechtmäßige Karteninhaber oder Karteninhaber, die durch unzumutbares Verhalten für andere Gäste die Veranstaltung stören, den Eintritt zur Veranstaltung zu versagen bzw. von der Veranstaltung auszuschließen. Es wird auf die jeweilige Hausordnung der Veranstaltungsstätte verwiesen.

6. Ton-, Film- und Videoaufnahmen

6.1 Während der Veranstaltung sind Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen jeder Art untersagt. Bei Zuwiderhandlungen ist der Veranstalter berechtigt, Aufnahmegeräte, Kameras und Smartphones einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Veranstaltung festgehalten sind, können von dem Veranstalter eingezogen und verwahrt werden. Sie werden dem Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der vorherigen Löschung der Aufzeichnung zugestimmt hat.

6.2 Einige der Veranstaltungen werden aufgezeichnet. Bei Fernsehaufzeichnungen und Filmaufnahmen ist der Karteninhaber damit einverstanden, dass die von ihm während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen (Bild, Film, Fernsehen) ohne Vergütung im Rahmen der üblichen Auswertung in Zusammenhang mit der Veranstaltung verwendet werden dürfen. § 23 Abs. 1 KUG bleibt hiervon unberührt.

7. Haftung, Schadenersatz

Bei der Verletzung von Kardinalspflichten, d. h. solcher Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist, haftet der Veranstalter unbeschränkt für verschuldete Schäden. Ebenso haftet er bei Schäden wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen besteht eine Haftung des Veranstalters nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften der Veranstalter und seine gesetzlichen Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.

8. Datenschutz und allgemeine Bestimmungen

Die Erhebungen und Verarbeitungen personenbezogener Daten erfolgen entsprechend den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Es werden nur personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet, die zur Vertragsabwicklung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO), der Vermeidung eigener Risiken (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) notwendig sind und die zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO) auferlegt werden. Im Rahmen der Vertragserfüllung werden Ihre Daten auch an andere Vertragspartner übermittelt, die an der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung beteiligt sind. Grundlage ist Art. 6. Abs. 1 lit. b DSGVO. Der Nutzung personenbezogener Daten zu Werbezwecken und/oder der Weitergabe dieser Daten zu Werbezwecken können Sie jederzeit durch Mitteilung an die Neue Philharmonie MV GmbH & Co.KG, Friedrich-Engels-Ring 29, 17033 Neubrandenburg, widersprechen. Nach Erhalt des Widerspruchs wird die Zusendung von Werbemitteln unverzüglich eingestellt und/oder die Daten nicht mehr für Werbezwecke weitergeben. Weitere Informationen zum Datenschutz und zur Umsetzung der Betroffenenrechte finden Sie auf unserer Internestseite in der Datenschutzerklärung. Datenübermittlung an staatliche Stellen oder Behörden erfolgen nur im Rahmen gültiger Rechtsvorschriften.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des deutschen internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Neubrandenburg, soweit dies gemäß der Zivilprozessordnung und des EuGVÜ vereinbart werden darf. Dies gilt auch für den Fall, dass der Karteninhaber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus Deutschland hinaus verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

9.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

9.3 Der Veranstalter ist jederzeit berechtigt und behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.